Gesundheitsminister als „Verbrecher“ bezeichnet – 70.000 Euro Gesamtstrafe für Meinungs- und Corona-Vergehen
Heinrich Fiechtner, ehemaliger Landtagsabgeordneter, wurde vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe in Höhe von über 70.000 Euro verurteilt - unter anderem, weil er Jens Spahn als „Verbrecher“ bezeichnete.

Der ehemalige Landtagsabgeordnete aus Baden-Württemberg, Heinrich Fiechtner, muss sich aktuell vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Zuvor wurde er bereits vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von über 70.000 Euro verurteilt. Dabei ist Fiechtner weder vorbestraft noch zuvor jemals strafrechtlich in Erscheinung getreten. Apollo News liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sowie das Urteil des Amtsgerichts vor.
In dem Strafbefehl werden Fiechtner strafbare Handlungen in insgesamt 16 voneinander unabhängigen Fällen vorgeworfen. Doch nicht nur dieses Sammelsurium an Fiechtner vorgeworfenen Straftaten ist bemerkenswert, sondern auch deren zeitlicher Abstand zueinander. Demnach erstrecken sich die der Anklage zufolge strafbaren Handlungen von März 2019 bis in den November 2021.
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Verwirklicht haben soll Fiechtner demnach Straftatbestände wie Beleidigung, das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen oder die öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an einer verbotenen Versammlung. Das Amtsgericht Stuttgart ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft ganz überwiegend gefolgt. Erstinstanzlich wurde Fiechtner zu einer Geldstrafe von 485 Tagessätzen zu je 150 Euro – also insgesamt 72.750 Euro – verurteilt. Fiechtner ging nun in Berufung und zog vor das Landgericht.
Fiechtner wird insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Politik das Begehen von Straftaten vorgeworfen. Auf seinem damaligen Telegram-Kanal „Dr. Heinrich Fiechtner Infokanal“ wurden die insgesamt 17 Bundes- und Landesgesundheitsminister als „Verbrecher“ und „Gesindel“ bezeichnet. Hintergrund des Textes war die Freigabe der Corona-Impfung für 12- bis 17-Jährige, ohne dass die STIKO eine entsprechende Empfehlung herausgegeben hätte. Fiechtner hat den zur Rede stehenden Text jedoch nicht einmal selbst verfasst, sondern dieser wurde lediglich über den Telegram-Kanal weitergeleitet.
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Für die Gesundheitsminister Jens Spahn, Daniele Behrens, Claudia Bernhard, Heiner Garg, Petra Grimm-Benne, Kai Klose, Melanie Leonhardt sowie Ursula Nonnemacher war dies aber Grund genug, um Strafantrag gegen Fiechtner zu stellen. Amtsrichterin Anna Wegner erklärte im schriftlichen Urteil, dass diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt seien. „Im heutigen Sprachgebrauch“ würden die Worte „Gesindel“ und „Verbrecher“ als „Ausdruck der Missachtung“ gebraucht, hieß es in dem Urteil. Wegner verurteilte Fiechtner folglich allein hierfür zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen.
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Die Liste der Vorwürfe geht weiter. In einem Video erklärte Fiechtner mit imitierender Stimmlage: „Geil, Merkel! Wollt ihr den totalen Corona-Kampf?“ Dabei streckte er seinen linken Arm aus dem Auto. Die Staatsanwaltschaft sah hierin das Zeigen des Hitlergrußes und mithin das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen. Die Verteidigung Fiechtners widersprach dem und berief sich unter anderem darauf, dass selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechende Gesten bereits satirisch verarbeitet worden seien.
Amtsrichterin Wegner folgte jedoch auch hier der Staatsanwaltschaft. In der mündlichen Urteilsbegründung erklärte sie: „Sie haben selbst gesagt, Sie werden immer dargestellt als also so ein Rechter, das ist wie gesagt, ich will die politischen Haltungen nicht kommentieren, aber das ist halt ein Auftreten, was Sie in der Öffentlichkeit haben, was man auch zu berücksichtigen hat.“ Die Argumentation des Gerichts hinkte auch daran, dass Fiechtner den linken und nicht den rechten Arm hob. Amtsrichterin Wegner zufolge sei dies jedoch unerheblich. Sie erklärte, dass die Handlung Fiechtners nicht eindeutig als Kritik an dem NS zu erkennen sei. Folglich verurteilte sie ihn auch hierfür zu 70 Tagessätzen à 150 Euro.
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Im Übrigen soll sich Fiechtner immer wieder im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen strafbar gemacht haben. Dass er eine Versammlung anders durchgeführt habe, als er bei der Anmeldung angab, brachte Fiechtner eine Strafe in Höhe von 60 Tagessätzen ein. Zu einer untersagten Demo aufgerufen zu haben sowie eine Versammlung trotz Untersagung durchgeführt zu haben, führte dazu, dass Fiechtner noch einmal zu 60 beziehungsweise 70 Tagessätzen verurteilt wurde.
Gegen das Urteil hat Fiechtner Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Ob Fiechtner hier Erfolg haben wird, ist jedoch fraglich. Einen entsprechenden Beweisantrag, den vermeintlichen Hitlergruß mit einem Verweis auf Beiträge aus dem ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann als Satire zu werten, lehnte Richter Tilman Wagner ab. Stattdessen führte er hingegen eine in der Literatur kaum berücksichtigte Verordnung aus dem Jahre 1935 ein. In dieser heißt es, dass körperlich eingeschränkten Personen das Ausführen des Hitler-Grußes auch mit der linken Hand gestattet ist. Fiechtner kündigte bereits an, gegebenenfalls in Revision zu gehen und das Verfahren im Zweifel auch vor dem Bundesverfassungsgericht auszufechten.
Wenn ich mir so das Gebrüll und das Vokabular aus dem Bundestag, bzw. aus den Beiträgen politischer Vertreter in der Öffentlichkeit Revue passieren lasse, stelle ich fest, dass in diesem Land gewaltig was schief läuft.
Nach lesen des Artikels, bleib ich kopfschüttelnd und fassungslos zurück.
Ein weiteres Schandurteil in einem politischen Schauprozess. Übrigens wurde Fiechtner schon mal von der Polizei aus dem Landtag abgeführt, weil er die damalige Landtagspräsidentin mit „Frau Präsident „, statt „Frau Präsidentin “ angeredet hat. Beides ist sprachlich korrekt.
Wo er recht hat, hat er recht, aber in diesem Land darf man die Wahrheit ja schon lange nicht mehr sagen.
„The most odious of all oppressions
are those which mask as justice.“
Robert H. Jackson
Supreme court judge, Chief prosecutor/ Chefankläger im Nürnberg Prozess
(‚Die niederträchtigsten aller Unterdrückungen sind die als Gerechtigkeit maskierten‘)
Hier werden Verordnungen aus der NS -Zeit zur Urteilsbegründung hervorgeholt. Wo leben wir eigentlich.
Was ist das für eine Justiz?
Ich bin im falschen Film !
…manchmal gibt es auch einige gutgemeinten, materiellen Zuwendungen…
Die Idee, Leute zu verurteilen, die unter Bezugnahme auf den Nationalsozialismus heutiges Politikerhandeln durch ihre Äußerungen als im Geiste ähnlich bewerten, womit sie es ganz eindeutig kritisieren, indem man sie bewußt so mißversteht, als habe derjenige im Gegenteil damit nationalsozialistisches Gedankengut verbreiten wollen, greift immer mehr um sich.
Wäre dies tatsächlich der Fall, müßte man daraus schließen, daß der Kritiker die Kritisierten nicht kritisieren, sondern unterstützen wollte, indem er ihnen gewissermaßen den Segen des „Führers“ andichtet. Das wiederum kann man wohl ausschließen.
Es wäre dringend erforderlich die Rechtssprechung der Gerichte dem Verfassungsgericht vorzulegen und dort auch klären zu lassen ob der § 188 StGB Verfassungskonform ist.
Es dürfte sich vor dem Landgericht um eine Berufung handeln, nicht um eine Revision. Für die öffentliche Wertung der Geldstrafe ist nur die Anzahl der Tagessätze maßgeblich. Die Höhe der Tagessätze – und damit der Gesamtgeldstrafe – richtet sich nur nach den Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen des Verurteilten und steht nicht in Zusammenhang mit der Schwere der Schuld.
Und all das wird natürlich von denen fröhlich unterstützt, die früher bei jeder Gelegenheit „WIllkürjustiz“ geschrien haben.
Alles was selten ist, kostet viel. So gehts auch der Wahrheit dieser Tage.
Das muss aufhören!! Ich fürchte, dass die neue Koalition dazu nicht die Größe haben wird, um darüber zu stehen. Dieses mimosenhafte Neue Gebaren in D verhält sich genau wie die Gesamtstimmung im Land. Will Merz daran was ändern, sollte er hier ansetzen.
Ich hoffe die Grüne Zeit ist nach der nächsten LTW in BW vorbei.
Ein Trugschluss der Epoche Aufklärung: Ein Rechtsstaat könnte sein eigenes Gruppendenken abbauen.
Wenn eine Gesellschaft beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser und Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird ein Rechtsstaat Gartenzwerge verharmlosen und Schlümpfe vernichten.
Die Epoche Aufklärung kann Gruppendenken nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Spahn hat ihn angezeigt? Ich dachte, “wir werden uns viel verzeihen müssen”…
Ich hätte nie gedacht, das Wahrheiten in Deutschland mal strafbar werden könnten…
Fiechner ist in Ordnung. Er hat viele Corona-Opfer unterstützt und den richtigen Blick auf das, was hierzulande läuft.
Erhält er das Geld, samt Zinsen zurück, wenn er Recht behält und sich seine Aussage als Wahrheit bestätigt?
Wird dann auch einer Öffentliche Klarstellung erfolgen, welche klar Auskunft darüber gibt, das die Behauptungen Korrekt waren und die Verurteilung auf Basis einer gelogenen „Annahme“ fusste?
Das sollte in einem Rechtsstaat doch zu erwarten sein, oder?
Und die Aussage wird sich bewahrheiten, wie sich täglich mehr und mehr herausstellt.
Gesinnungsjustiz gibt es in Deutschland nicht, das ist vollkommen klar. Und auch das hier thematisierte Urteil ist – so unangenehm und abstoßend es auf nicht Voreingenommene auch wirken mag – grammatikalisch durchaus korrekt (soweit man das anhand der vorliegenden Auszüge sagen kann).
Fichtners größtes Problem war also, dass die STIKO nicht „empfohlen“ hat.
Die Empfehlung wurde übrigens nachgereicht.
Für alle Personengruppen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung) sowie Personen mit besonderem Risiko für schwere Verläufe bzw. mit besonders hohem Infektionsrisiko eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung).
Ich hoffe Fichtner und alle anderen haben sich dran gehalten. 🙂
Demnächst werden noch Verstöße gegen die Scharia herangezogen.
Was genau wollte Herr Fiechtner überhaupt erreichen?
Anderen Menschen verbieten sich impfen zu lassen? Was genau ist daran besser, als andere zur Impfung zwingen?
In meiner Welt entscheidet das jeder Mensch für sich ganz alleine. Dazu brauche ich weder Herrn Lauterbach, auch keinen Herrn Spahn und natürlich auch keinen Herrn Fiechtner und all die ganzen anderen selbsternannten „Experten“ mit Weltrettersyndrom, die immer genau wissen was für ANDERE richtig ist.
“ … Stattdessen führte er hingegen eine in der Literatur kaum berücksichtigte Verordnung aus dem Jahre 1935 ein. In dieser heißt es, dass körperlich eingeschränkten Personen das Ausführen des Hitler-Grußes auch mit der linken Hand gestattet ist … “
Wie bitte ???
Liebe Redaktion : Hier wird, entgegen des Besatzungsrechts aus der Nachkriegszeit („SHAEF“-Gesetzt der West-Alliierten) in Verbindung mit Artikel 139 GG, offensichtlich verbotenes „NS-Recht“ angewendet.
Bitte prüfen Sie das !
Ich jedenfalls bin fassungslos darüber !